AufgabeTagespflege nach BayKiBiG (wirtschaftlich)

Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung. Die Beiträge für die Inanspruchnahme einer qualifizierten Tagespflege können auf Antrag ganz oder teilweise vom Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie Miltenberg übernommen werden, wenn die finanzielle Belastung den Eltern(teilen) und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Die Beratung für die Kindertagesstätten und deren Träger nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) und der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG) erfolgt durch den Landkreis Miltenberg.
Hierzu gehören auch unter anderem die Bearbeitung der Anträge auf Betriebserlaubnis sowie der Betriebskostenförderung, die Bewilligung der kindbezogenen Förderung gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden, sowie die Mittelzuweisung.

Ansprechpersonen:

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Frau Heß
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09371 501-22709371 50179-203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Koletzko
Sachbearbeiterin
09371 501-218E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

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Weitere Informationen:

Seit 1. August 2005 regelt das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) in Bayern die Tagesbetreuung aller Kinder. Somit wurde eine einheitliche rechtliche Grundlage für alle Formen von Kindertageseinrichtungen der Jugendhilfe (Kindergärten, Krippen, Horte, Kinderhäuser, Netze für Kinder) und der Tagespflege geschaffen.
An der Förderung beteiligen sich Staat und Kommune zu gleichen Teilen, wobei sich der Förderanspruch eines freigemeinnützigen Trägers gegen die Gemeinde richtet, der ihrerseits Förderung vom Staat zusteht.

Fördervoraussetzungen für Kindertageseinrichtungen

 Gemäß Art. 19 BayKiBiG kann ein Träger dann die kindbezogene Förderung beantragen, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt: 

  • die Betriebserlaubnis wird nachgewiesen; 
  • es werden geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt; 
  • die Grundsätze des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP) werden der pädagogischen Konzeption zugrunde gelegt; 
  • die Einrichtung ist an mind. vier Tagen und mind. 20 Stunden in der Woche geöffnet; die Elternbeiträge sind entsprechend den Buchungszeiten gestaffelt und 
  • die rechtlichen Bestimmungen des BayKiBiG und entsprechende Ausführungsverordnungen werden beachtet

    Gesetzliche Grundlagen:

    Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
    Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG)
    • Öffnungszeiten

      Allgemeine Öffnungszeiten:
      Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
      Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
      Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
      Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
      und nach Vereinbarung

      Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
      Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
      Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
      Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

    • Adressen

      Adressen:
      Landratsamt Miltenberg
      Brückenstraße 2
      63897 Miltenberg

      Tel.: 09371 501-0
      Fax: 09371 501-270
      E-Mail: info@lra-mil.de


      Außenstellen:

      Brückenstraße 20
      63897 Miltenberg

      Tel.: 09371 501 0
      Fax: 09371 501 270

      Dienststelle Obernburg
      Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
      63785 Obernburg

      Tel.: 09371 501 300
      Fax: 09371 501 79 624

      Veterinäramt
      Fährweg 35
      63897 Miltenberg

      Tel.: 09371 501 0
      Fax: 09371 501 79 532  

      » Anfahrt / Parken

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    • Informationssicherheit

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